Versicherungsschutz

Die Bayrische Staatsregierung hat die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement
weiter verbessert:

Seit 01. April 2007 gilt die Bayrische Ehrenamtsversicherung.
Diese umfasst eine Sammel-Haftpflichtversicherung und eine Sammel-Unfallversicherung.

Die Versicherung ist eine nachrangige Versicherung - gilt also dann wenn ein Ehrenamtlicher
im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht durch den Träger (Verein, Kirche u.a.) versichert ist.

Mit der Bayrischen Ehrenamtsversicherung setzt die Staatsregierung ein Zeichen des Dankes
und der Anerkennung des freiwilligen Engagements.
Jeder Ehrenamtliche ist antragsfrei und betragsfrei versichert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ehrenamtsversicherung.bayern.de
oder von der Versicherungskammer Bayern unter der zentralen Nummer 089/21 60 37 77

Neue Informationen zum Thema Versicherungsschutz bei ehrenamtlich Tätigen

Die Versicherungskammer Bayern hat ihr bestehendes Schreiben zum Thema Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger aktualisiert und den Text aufgrund der zwischenzeitlich mit dem Freistaat Bayern abgeschlossenen Bayerischen Ehrenamtsversicherung auch mit dem Sozialministerium abgestimmt.

>> zum Schreiben mit allen neuen Informationen (PDF)

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