Transparenzregister - Antrag auf Gebührenbefreiung
In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Vereine Gebührenrechnungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten. Die Gebühr wird für die Führung des Transparenzregisters erhoben und ist auch rechtmäßig. Die Rechnung umfasst gegebenenfalls die Zeiträume 2017 bis 2020 und beträgt je nach Berechnungszeitraum zwischen 11,50 € und 13,50 €.
Grundsätzlich sind Vereine von der Meldepflicht bzw. Eintragung ins Transparenzregister befreit, da eine Eintragung der "wirtschaftlich Berechtigten" bereits ins Vereinsregister erfolgt. Unabhängig davon, besteht die Pflicht, die erforderlichen Gebühren für die Führung des Transparenzregisters zu entrichten. Die Gebührenpflicht wird mit der Bereitstellung einer öffentlichen Leistung begründet.
Der Befreiungsantrag ist auf dem Portal unter www.transparenzregister.de hochzuladen oder per E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu schicken. Neben dem Befreiungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- der aktuelle Freistellungsbescheid sowie
- ein Vereinsregisterauszug aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller (= Vorsitzender) auch berechtigt ist diesen Befreiungsantrag zu stellen und
- eine Personalausweis-Kopie des Antragstellers (=Vorsitzender)
Der Befreiungsantrag ist für 2021 möglich, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Folglich sind die aktuell versandten Rechnung zu begleichen.