Versicherungsschutz
Die Bayrische Staatsregierung hat die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement
weiter verbessert:
Seit 01. April 2007 gilt die Bayrische Ehrenamtsversicherung.
Diese umfasst eine Sammel-Haftpflichtversicherung und eine Sammel-Unfallversicherung.
Die Versicherung ist eine nachrangige Versicherung - gilt also dann wenn ein Ehrenamtlicher
im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht durch den Träger (Verein, Kirche u.a.) versichert ist.
Mit der Bayrischen Ehrenamtsversicherung setzt die Staatsregierung ein Zeichen des Dankes
und der Anerkennung des freiwilligen Engagements.
Jeder Ehrenamtliche ist antragsfrei und betragsfrei versichert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ehrenamtsversicherung.bayern.de
oder von der Versicherungskammer Bayern unter der zentralen Nummer 089/21 60 37 77













