Neues Gesetz bringt Erleichterung

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das unter dem Motto "Hilfen für Helfer" steht, im September verabschiedet. Es beinhaltet ein steuerrechtliches Maßnahmenpaket sowie erhebliche Minderungen und Erleichterungen für Ehrenamtliche. Profitieren werden von der Neuordnung in erster Linie Mitarbeiter in den Vereinen. Das Gesetz  tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Die zehn Maßnahmen im Überblick:

1. Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300,- €. Voraussetzung: Abzug kann geltend gemacht, wer monatlich 20 Zeitstunden im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut. (z. B. AWO/DRK).

2. Anhebung der so genannten steuerfreien Übungsleiterpauschale von € 1.848 auf  € 2.100.

3. Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug  von bisher 5 oder 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1, Sätze 1 und 2EStG) auf 20 %.

4. Verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine.

5. Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt  € 30.678 auf € 35.000 Einnahmen im Jahr (ebenso Anhebung der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen).

6. Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden, § 10b Abs. 1a EStG) von € 307.000 auf € 750.000.

7. Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.

8. Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40% auf 30% der Zuwendungen.

9. Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.

10. Bürokratieabbau im Spendenrecht.

Mit Hilfe dieser Maßnahmen können Ehrenamtliche tatsächlich in ihrer Arbeit  entlastet werden und sich stärker auf ihr Engagement konzentrieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Finanzministerien der Länder, unter www.bundesfinazministerium.de unter den Stichworten, Gesetz zur weiteren Stärkung, des bürgerschaftlichen Engagements und "Hilfen für Helfer".