Im nächsten Jahr fördert der Integrationsbeirat der Stadt Kaufbeuren wieder neue und erfolgversprechende Ingerationsprojekte.

Für das Jahr 2014 bittet die Stadt Kaufbeuren nun Projektanträge bei der
Geschäftsstelle für Integration, Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren
einzureichen.

Die beantragte Fördersumme, was mit welcher Zielgruppe geleistet wird, sowie welche messbaren Ziele dabei verfolgt werden, sollen aus dem Antrag hervorgehen.

Projektanträge für die nächste Sitzung des Integrationsbeirates können somit bis spätestens Freitag, 25.10.2013 formlos aber schriftlich (mit Beantwortung der Fragen Wer, Was, Wann, Wo, Wie) bei uns eingereicht werden.

Die Rahmenbedingungen sind zu beachten.

Rahmenbedingungen zur Förderung von Projekten durch den Integrationsbeirat der Stadt Kaufbeuren

Um eine nachhaltige und zielgerichtete Förderung der Integrationsarbeit in Kaufbeuren zu gewährleisten, werden eingereichte Projektanträge im Hinblick auf folgende, nicht abschließende Aspekte, überprüft:

  1. Das Projekt fügt sich in den Leitlinien- und Aufgabekatalog des Integrationsbeirates ein.
  2. Der Integrationsbeirat kann nur eine Anschubfinanzierung, keine Dauerfinanzierung leisten.
  3. Das Projekt stellt einen Mehrwert für Kaufbeuren und die Kaufbeurer Bürgerinnen und Bürger dar, d. h. die Mittel werden für Integrationsprojekte in Kaufbeuren verwendet.
  4. Gemäß dem Integrationskonzept „Integration aktiv“ liegt der Schwerpunkt bei der sozial-raumorientierten Integration, also vor Ort in den Wohngebieten und Sozialräumen.
  5. Die Förderung von Bürgerbeteiligung, bürgerschaftlichem Engagement sowie Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind besonders zu unterstützen.
  6. Für jedes Projekt ist ein/e Ansprechpartner/in zu benennen.
  7. Jedes Projekt wird durch ein Mitglied aus dem Integrationsbeirat (= Mentor) unterstützt und begleitet. Die Mentoren berichten in den Integrationsbeiratssitzung über den Projektverlauf.
  8. Für jedes Projekt sind mindestens drei Indikatoren (= messbare Ziele, mit welchen der Projekterfolg gemessen werden kann) zu bestimmen.
  9. Für jedes Projekt ist innerhalb von zwei Monaten nach Projektende ein schriftlicher Ab-schlussbericht mit Fotos bei der Geschäftsstelle einzureichen.
  10. Die Projektförderung erfolgt auf Zuschussbasis oder nach dem Erstattungsprinzip. Bei der Projektförderung nach Erstattungsprinzip ist diese an das Haushaltsjahr gebunden, die Originalbelege sind zum Projektende, jedoch spätestens bis 15.12. eines Jahres bei der Geschäftsstelle einzureichen.
  11. Bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Erstellung von Publikationen ist auf die Förde-rung des Integrationsbeirates durch Verwendung des Logos der Stadt Kaufbeuren sowie dem Zusatz „Gefördert durch den Integrationsbeirat der Stadt Kaufbeuren“ hinzuweisen.
  12. Für die Projektdurchführung können weitere Auflagen gewählt werden.